Seminar IT-Sicherheit für mittelständische Unternehmen
Betriebswirtschaftlich sinnvoll und sicherheitstechnisch effizient ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau erreichen
- Seminar
Bestellnummer: | SW10012 |
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Eintägige Inhouse-Schulung
Die Abhängigkeit von der IT wächst permanent. Dadurch wird auch IT-Sicherheit immer wichtiger. Sie hilft den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und verhindert, dass Know-how und vertrauliche Daten in falsche Hände geraten.
Unsere Schulung zeigt Ihnen, wie mittelständische Unternehmen ökonomisch und effizient ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau erreichen können.
Schulungsinhalt
- Grundlagen der IT-Sicherheit
- Neueste Entwicklungen in der IT-Sicherheit
- Rechtliche Anforderungen und deren Umsetzung
- Verantwortlichkeit für IT-Sicherheit im Unternehmen
- Typische Angriffspunkte auf die IT-Sicherheit
- Effiziente und praktikable Schutzmaßnahmen
- Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Backup, Know-how-Schutz und Netzwerksicherheit
- Weiterführende Themen: IT-Grundschutz des BSI, ISO 27001, IT-Notfallmanagement, BYOD
Ihr Nutzen
- Sie erfahren aus erster Hand, welchen Gefahren Sie als mittelständisches Unternehmen typischerweise ausgesetzt sind und welche Schutzmaßnahmen Sie konkret ergreifen sollten.
- Sie erhalten einen kompakten Überblick über neueste gesetzliche Entwicklungen und erforderliche Umsetzungsmaßnahmen für die speziellen Bedürfnisse in mittelständischen Unternehmen.
- Sie lernen, wie Sie eine geschützte IT-Sicherheitskonzeption einführen – mit einer Schutzbedarfsfeststellung, der Festlegung angemessener technisch-organisatorischer Maßnahmen und der Gestaltung in der Praxis.
- Sie erhalten fachkompetente Erläuterungen zur erfolgreichen Implementierung der Anforderungen an Berechtigungskonzeption, IT-Compliance und IT-Notfallmanagement.
Vorzuweisende Fachkunde gem. Artikel 37 Abs. 5 DSGVO – Recht auf Weiterbildung
Diese Schulung vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 4f Abs. 2, 3 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Teilnehmerkreis
Geschäftsleitung, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter und Führungskräfte in mittelständischen Unternehmen
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Ablauf
Dauer:
ein Tag
Als Inhouse-Schulung buchbar
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.