Seminar Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für das Gesundheitswesen
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Bestellnummer: | SW10014 |
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Eintägige Inhouse-Schulung
In Einrichtungen des Gesundheitswesens stellt der gesetzeskonforme Umgang mit personenbezogenen Daten einen anspruchsvollen Bereich des Datenschutzes dar. Insbesondere bei Patientendaten bestehen hohe Anforderungen. Zunehmend werden bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen durch Aufsichtsbehörden ausgesprochen.
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Datenschutz seit dem 25. Mai 2018 auch im Gesundheitswesen einen neuen Unterbau erhalten. An verschiedenen Stellen bedeutet dies eine nochmalige Verschärfung der strengen Vorschriften.
In unserer Inhouse-Schulung fokussieren wir den Datenschutz im Gesundheitswesen und seine Besonderheiten, die u. a. für Krankenhäuser, Arztpraxen, Heilpraktiker, Therapeuten und Pflegeheime gelten.
Schulungsinhalt
- Datenschutzrecht im Gesundheitswesen
- Grundlagen und Grundprinzipien des Datenschutzes
- Wichtige Neuerungen und Auswirkungen
- Notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der aktuellen Gesetzgebung (u.a. Datenschutzmanagementsystem, Hinweis-, Informations- und Meldepflichten)
- Strategien zu Vermeidung von Sanktionen, Bußgeldern und Schadenersatzzahlungen
- Patientenrechte
- Erhebung und Übermittlung von Patientendaten
- Pflichten für Praxen und Dienstleister („Accountability“ und der „risikoorientierte Ansatz“)
- Rolle und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen (inkl. Haftungsrisiko)
Ihr Nutzen
- Sie lernen, welche konkreten Maßnahmen Sie für eine rechtssichere Umsetzung der aktuellen Rechtslage ergreifen müssen.
- Sie erfahren aus erster Hand, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen und wie Sie Sanktionen und Bußgelder vermeiden können.
- Sie erhalten fachkompetente, praxisorientierte Hilfestellung zur Anwendung der DSGVO und des BDSG-neu.
Vorzuweisende Fachkunde gem. Artikel 37 Abs. 5 DSGVO – Recht auf Weiterbildung
Diese Schulung vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 4f Abs. 2, 3 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Teilnehmerkreis
Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Betriebsräte aus dem Gesundheitswesen
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Ablauf
Dauer:
ein Tag
Als Inhouse-Schulung buchbar
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.