Seminar Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu): Änderungen, Umsetzung, Best Practice
- Seminar
Bestellnummer: | SW10016 |
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Eintägige Inhouse-Schulung
Das Datenschutzrecht steht seit dem 25. Mai 2018 auf einer neuen rechtlichen Grundlage. Die Anforderungen haben sich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) verschärft. Die Sanktionen und Bußgelder bei Missachtung wurden deutlich erhöht.
- Wie erfüllen Sie Ihre umfangreichen Rechenschafts- und Nachweispflichten?
- Wie sollte Ihr Datenschutz-Managementsystem aufgebaut sein?
- Wie reagieren Sie bei einer meldepflichtigen Datenschutzverletzung?
- Welche Rolle spielt die Datenschutz-Folgenabschätzung?
Das sind nur einige von zahlreichen Fragen, die auch kleine und mittelständische Unternehmen lösen müssen, um Strafen zu entgehen.
In unserer Schulung erhalten Sie praxisorientierte Hilfestellung und Orientierung im Dickicht der aktuellen Rechtslage.
Schulungsinhalt
- Grundlagen von DSGVO und BDSG-neu
- Änderungen und Auswirkungen
- Maßnahmen zur Umsetzung der aktuellen Gesetzgebung
- Umsetzung der Neuerungen in der täglichen Praxis
- Pflichten des Unternehmens
- Datenschutz-Managementsystem
- Erlaubnistatbestände
- Verantwortung und Konsequenzen bei Verstößen
- Umgang mit Betroffenenrechten
- Best Practice
- Rolle des Datenschutzbeauftragten
Ihr Nutzen
- Sie wissen aus erster Hand, welcher Handlungsbedarf durch die DSGVO und das BDSG-neu besteht.
- Sie erhalten kompetente, praxisorientierte Hilfestellung bei der Erfüllung der aktuellen Vorgaben.
- Sie erfahren, wie Sie die Risiken von Bußgeldern und Sanktionen minimieren können.
- Sie bekommen Best Practice-Lösungen an die Hand.
Vorzuweisende Fachkunde gem. Artikel 37 Abs. 5 DSGVO – Recht auf Weiterbildung
Diese Schulung vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 4f Abs. 2, 3 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Teilnehmerkreis
Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Betriebsräte
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Ablauf
Dauer:
ein Tag
Als Inhouse-Schulung buchbar
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.