Seminar Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Seminar Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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Bestellnummer: SW10019
Eintägige Inhouse-Schulung Strenge Dokumentationspflichten sind wesentlicher Bestandteil der...

Eintägige Inhouse-Schulung

Strenge Dokumentationspflichten sind wesentlicher Bestandteil der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Datenverarbeitende Stellen werden verpflichtet, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach genauen Vorgaben zu dokumentieren.

Besonders wichtig ist dabei das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. Es ist eine wichtige Grundlage für eine Risikobewertung der verarbeiteten personenbezogenen Daten und ersetzt das bisherige Verfahrensverzeichnis. Bei Nichterfüllung der Dokumentationspflicht nach Art. 30 DSGVO drohen schmerzhafte Sanktionen.

In unserer Schulung lernen Sie die erforderlichen Grundlagen und rechtlichen Anforderungen kennen. Im Praxisblock festigen Sie Ihr gewonnenes Wissen und üben mit Unterstützung unseres Experten an Fallbeispielen die Dokumentation realer Verarbeitungstätigkeiten ein. 

Schulungsinhalt

  • Grundlagen auf Basis der DSGVO
  • Funktion der Verarbeitungsverzeichnisse
  • Inhaltliche Anforderungen an die Dokumentation
  • Verantwortlichkeiten
  • Sanktionen bei Verstößen
  • Praxisbezogene Übungen zur Erstellung

Ihr Nutzen

  • Sie lernen, welche Anforderungen Sie bei der Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten auf Basis der DSGVO erfüllen müssen.
  • Sie erfahren, wie die Verzeichnisse eingesetzt werden können.
  • Sie lernen in praxisorientierten Übungen, wie Sie in Ihrem Verantwortungsbereich die Verarbeitungstätigkeiten rechtssicher dokumentieren.

Vorzuweisende Fachkunde gem. Artikel 37 Abs. 5 DSGVO – Recht auf Weiterbildung

Diese Schulung vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 4f Abs. 2, 3 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Teilnehmerkreis

Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Betriebsräte

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

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Ablauf

Dauer:

ein Tag

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