Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens nach Art. 77 DSGVO kann das Ermessen einer Aufsichtsbehörde auf null sinken.
Auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz sahen die Anwohner einer Straße die Sicherheit ihrer Kinder im Straßenverkehr gefährdet. Daher versuchten sie, mit Tempo-30-Schildern der „Marke Eigenbau“ Autofahrer „freiwillig“ dazu zu bewegen, vom Gas zu steigen. Die Kommune wehrte sich gegen diese Eigeninitiative. Der Fall landete vor Gericht.
Der Anspruch auf eine Kopie personenbezogener Daten umfasst auch die Dokumente und Schriftstücke, die von der auskunftsersuchenden Person erstellt wurden, nicht jedoch zwangsläufig interne Vermerke, Gesprächs- und Telefonnotizen.
Niedersachsen setzt einen weiteren Baustein des Fahrradmobilitätskonzeptes um und fördert den Radverkehr durch die Bereitstellung einer neuen Handreichung zu Radverkehrskonzepten. Diese soll insbesondere kleineren Kommunen dabei helfen, entsprechende Pläne zu entwickeln und umzusetzen.
Bei Mitteilung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. b DSGVO ist die Nennung des Namens nicht zwingend. Entscheidend und zugleich ausreichend für den Betroffenen ist die Mitteilung der Informationen, die für die Erreichbarkeit der zuständigen Stelle erforderlich sind.
Vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 5. Juli dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Kommunen können sich künftig über mehr Handlungsspielraum freuen.