Radwege müssen sicher befahrbar sein, aber die Verkehrssicherungspflicht unterscheidet Formen des Radfahrens. So stellte es das OVG Brandenburg in einem aktuellen Urteil (2 U 21/24) fest.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem sog. Scraping-Komplex das Revisionsverfahren zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt.
Verkehrssicherheit ist ein hohes Gut und sollte bei einer verkehrsrechtlichen Anordnung immer im Vordergrund stehen. Doch es gibt Ausnahmen, etwa dann, wenn ein einzelnes Unternehmen massiv unter einer Anordnung leiden würde.
Wenn eine betroffene Person einen Auskunftsantrag stellt, müssen ihr grundsätzlich alle in Art. 15 DSGVO genannten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Daher hat der Verantwortliche, wenn er die betroffene Person betreffende Daten verarbeitet, alle in Art. 15 Abs, 1 und gegebenenfalls die in Art. 15 Abs. 2 genannten Informationen zur Verfügung zu stellen.