Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) soll als unabhängige Einrichtung die einheitliche Anwendung der DSGVO in der gesamten EU fördern, die Kooperation sowie die Koordination der Aufsichtsbehörden gewährleisten und die Europäische Kommission beraten.
In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass Betreiber von Verkehrsflächen nicht permanent verpflichtet sind, Absperrpfosten auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen (7 U 3/25). Damit wiesen die Richter die Berufung eines Autofahrers zurück, dessen Fahrzeug durch einen beschädigten Absperrpfosten zu Schaden gekommen war.
Anfragen können nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne der DSGVO eingestuft werden, da die Ausübung der in der DSGVO vorgesehenen Befugnis voraussetzt, dass die Aufsichtsbehörde das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweist.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zu den Sorgfaltspflichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei der Überprüfung von Fristen gelockert. In einem am 20. Februar 2025 verkündeten Urteil entschied der Sechste Senat, dass sich Anwältinnen und Anwälte bei der Prüfung von Rechtsmittelbegründungsfristen grundsätzlich auf die Vermerke in der Handakte verlassen dürfen und nicht zusätzlich den Fristenkalender kontrollieren müssen.
Ein Golf fuhr in den Baustellenbereich einer Straße in Hannover und wurde dabei schwer beschädigt. Die Versicherung der Fahrerin verklagte daraufhin die Bauunternehmen aufgrund mangelhaft ausgeführter Verkehrssicherung. Nun entschied das OLG Celle (14 U 85/24) abschließend über den Fall.
Bei automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO kann die betroffene Person vom Verantwortlichen „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ verlangen.
Radarkontrollen gelten als unverzichtbares Instrument, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Sie sollen Autofahrer im Idealfall sensibilisieren und zukünftiges Fehlverhalten verhindern. Um noch mehr Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, werden seit einiger Zeit Blitzermarathons veranstaltet.
Gemäß dem Erwägungsgrund 38 der Datenschutz-Grundverordnung verdienen Kinder (eine Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen wird nicht gezogen) bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind.