Dürfen Anwohner Autofahrer mit eigens gebastelten Schildern maßregeln?

Auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz sahen die Anwohner einer Straße die Sicherheit ihrer Kinder im Straßenverkehr gefährdet. Daher versuchten sie, mit Tempo-30-Schildern der „Marke Eigenbau“ Autofahrer „freiwillig“ dazu zu bewegen, vom Gas zu steigen. Die Kommune wehrte sich gegen diese Eigeninitiative. Der Fall landete vor Gericht.

Verwechslungsgefahr zu amtlichen Verkehrszeichen

Das Verwaltungsgericht Freiburg (Beschlüsse vom 08.08.2024) hat nun entschieden, dass die von Bürgern aufgestellte „Freiwillig Tempo 30“-Schilder am Bodensee entfernt werden müssen. Diese Schilder seien geeignet, mit amtlichen Verkehrszeichen verwechselt zu werden, was zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen könnte. Zu sehen war eine schwarze 30 mit einem roten Kreis, dem Verkehrszeichen 274-30 nicht unähnlich. Nur der Hinweis „freiwillig“ sowie laufende Kinder unterhalb des roten Kreises ließen den Schluss zu, es handele sich um ein selbstgebautes Schild.

Mehr Verkehrssicherheit?

Die Deutsche Umwelthilfe, die die Anwohner unterstützt, hatte argumentiert, dass die Schilder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Das Gericht sah dies jedoch anders und bestätigte die Pflicht zur Entfernung der Schilder, gerade weil durch die breite gesellschaftliche Initiative hinter dem Schildaufbau eine Wiederholungsgefahr bestünde.