Erleichterungen für Kommunen bei Verkehrsentscheidungen

Vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 5. Juli dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Kommunen können sich künftig über mehr Handlungsspielraum freuen.

Die Änderungen gewähren Ländern und Kommunen erweiterte Befugnisse. Sie dürfen nun bei Verkehrsentscheidungen auch Aspekte des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit sowie der Stadtentwicklung berücksichtigen, solange die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Vereinfachte Einführung von Tempo-30-Zonen

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist es, Kommunen vereinfachte Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Bereiche zwischen bestehenden Tempo-30-Zonen, in der Nähe von Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, Schulwegen und Zebrastreifen, einschließlich auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie anderen Hauptverkehrsstraßen.

Sonderfahrstreifen für umweltfreundliche Fahrzeuge

Die Verordnung ermöglicht es den Behörden, Sonderfahrstreifen für umweltfreundliche Fahrzeuge wie Elektro- oder Wasserstoffautos einzurichten. Zudem wird das Anwohnerparken flexibler gestaltet und die Einrichtung von Busspuren sowie Fahrradflächen gefördert.

Notbremsassistenten für Lkw

Lkw über 3,5 Tonnen müssen künftig ihre Notbremsassistenten aktiviert lassen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.

Initiative für „Vision Zero“

Der Bundesrat forderte über den Entwurf hinaus die Verankerung der „Vision Zero“ in der Straßenverkehrsordnung, um das Ziel der Verkehrssicherheit zu stärken. Diese Vision strebt an, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt wird. Die Bundesregierung wird gebeten, dieses Prinzip in die StVO aufzunehmen und als Leitbild in einer Präambel festzuschreiben.

Quelle: Bundesrat.de