Kommunen dürfen Wohnmobile und Wohnwagen nicht ohne weiteres von Parkflächen ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden. Zuvor hatte eine Stadt ein solches Parkverbot erlassen. Ein betroffener Bürger klagte dagegen und bekam Recht.
Parkverbot sorgt für Unmut unter Wohnmobilbesitzern
In einem Stadtteil Würzburgs rund um ein Krankenhaus herrschte lange Zeit Parkplatzknappheit. Die Stadt reagierte darauf mit einem Parkverbot für Wohnmobile und ähnliche Fahrzeuge, um mehr Platz zu schaffen. Das gefiel den Anwohnern, die solche Fahrzeuge besitzen, gar nicht. Einer von ihnen zog vor Gericht, weil er sein Wohnmobil nicht mehr vor der Tür parken durfte.
Gerichtsurteil stärkt Rechte der Fahrzeughalter
Das Gericht sah es als rechtswidrig an, dass die Stadt Wohnmobile und Anhänger von den Parkflächen verbannt hatte. Es argumentierte, dass ein generelles Parkverbot für diese Fahrzeuge nicht zwingend nötig war, um die Verkehrssicherheit oder -ordnung zu gewährleisten. Die Stadt hatte die Maßnahme damit begründet, dass der Parkraum besonders knapp sei und die großen Fahrzeuge diesen unnötig blockieren würden.
Anwohner müssen Ausnahmen beachten
Trotz des Urteils müssen Anwohner beachten, dass sie ihre Fahrzeuge nur in den gekennzeichneten Parkflächen abstellen dürfen. Außerdem gilt weiterhin die allgemeine Regel, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden dürfen. Das Urteil des Gerichts zeigt, dass die Stadt bei der Regelung von Parkraum die Interessen aller Bürger berücksichtigen muss. Das Parken von Wohnmobilen auf der Straße ist somit erlaubt, solange es die Verkehrsordnung und -sicherheit nicht beeinträchtigt.