Auch dank KI lebt der Traum von einer reibungslosen und ressourcensparenden, auf Echtzeitdaten fußenden Verkehrsgestaltung. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für ein Mobilitätsgesetz vorgelegt.
Verspätungsmeldungen, die Echtzeit-Verfügbarkeit von Sharing-Fahrzeugen, Meldungen über Baustellen, über die Verkehrssituation oder über die Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie Tank- und Ladeinfrastruktur – die Liste an Punkten, in denen das neue Gesetz Verbesserungen schaffen will, ist lang.
Koordinierungsstelle für Mobilitätsdaten
Zur Bündelung dieser Aktivitäten sieht das Gesetz die Schaffung einer Koordinierungsstelle für Mobilitätsdaten vor. Die konkreten Aufgaben der Koordinierungsstelle beinhalten die Festlegung technischer Vorgaben sowie die Kommunikation mit und die Unterstützung von Dateninhabern und Datennutzern. In einem weiteren Schritt ist die Einrichtung einer Behörde mit der Aufgabe der Durchsetzung der Aufgaben der Koordinierungsstelle betraut. Diese Behörde soll im Zweifelsfall auch Zwangsgelder zur Erreichung der Vorgaben verhängen können.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Um den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit im Verkehrssektor zu unterstützen, zielt das Mobilitätsdatengesetz zudem darauf ab, multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste zu ermöglichen und zu verbessern. Dafür werden verkehrsträgerübergreifende Regeln festgelegt sowie eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen.
Zur Förderung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen strebt das Mobilitätsdatengesetz an, Hürden für die Datennutzung zu minimieren und klare, einfache Regeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand für Dateninhaber und Datennutzer zu etablieren.
Geringer Verwaltungsaufwand
Um eine Datengrundlage für behördliche Aufgaben wie die Verkehrsplanung bereitzustellen, hat das Mobilitätsdatengesetz das Ziel, die Verfügbarkeit und Qualität von Daten zu verbessern und klare, einfache Regeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand zu schaffen.
Quelle: Bundestag.de