Wertersatz bei Sicherungselementen auf Autobahnen: Gilt Neu für Alt?

Unfälle sorgen im Regelfall für einen Wertverlust an dem beschädigten Gegenstand. Dies gilt zwangsläufig für Sicherungselemente auf Autobahnen wie z. B. Leitplanken und Anpralldämpfer. Doch welcher Wert muss bei einem Unfall ersetzt werden?

Eine Frau verursachte auf einer Bundesautobahn einen Unfall und beschädigte dabei die Leitplanken und einen Anpralldämpfer. Die Versicherung der Autofahrerin regulierte den Schaden, zog aber den Wert des Anpralldämpfers gemäß des Grundsatzes Neu für Alt davon ab.

Anpralldämpfer Teil einer Gesamtanlage

Dagegen klagte die Betreiberin der Autobahn und bekam nun vom OLG Bremen (1 U 14/24) abschließend Recht. Für das Gericht war es von entscheidender Bedeutung, dass es sich nicht um ein eigenständiges Bauwerk handelt, sondern der Anpralldämpfer regelmäßig das Schicksal der gesamten Anlage teilt, so dass ein Anpralldämpfer mit einer Erneuerung der Gesamtanlage ausgetauscht werden wird, unabhängig davon, ob oder wann er zuvor erneuert wurde.

Übliche Lebensdauer nicht entscheidend

Insbesondere kommt es laut dem Richter nicht darauf an, dass bei dem Anpralldämpfer von einer üblichen Lebensdauer von 40 Jahren ausgegangen werden kann und dass Schutzplanken durch Beschädigungen sowie dem Einwirken von weiteren Umwelteinflüssen einem Alterungsprozess unterliegen. Was zählt, ist allein der turnusgemäße Austausch der Gesamtanlage. Aus diesem Grund darf die Versicherung den Grundsatz Neu für Alt nicht anwenden.